05.10.2021 | Geld & Recht Steuererklärung 2020: Wer von euch muss sie überhaupt machen?
Normalerweise muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli abgegeben werden. Eine Ausnahme gibt’s dieses Jahr: Wir haben hier in Bayern bis zum 2. November Zeit. Grund: Die Steuerberater sind immer noch stark mit den Bescheiden vom letzten Jahr beschäftigt. Wer von euch überhaupt eine Steuererklärung machen muss und wer eine machen könnte, erfahrt ihr hier.

Dieses Jahr ist eure Frist für die pünktliche Abgabe der Steuererklärung 2020 noch nicht abgelaufen. Ihr habt noch Zeit in Bayern - bis zum 2. November! Wir haben für euch kurz zusammengefasst, wer überhaupt dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen.
Steuerpflichtig seid ihr, wenn einer der Punkte auf euch zutrifft:
Ihr seid Arbeitnehmer, ledig oder geschieden und habt...
- ...zusätzliche Einkünfte oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr
- ...mehrere Arbeitgeber in einem Jahr (Steuerklasse VI)
- ...einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Ihr seid Arbeitnehmer, verheiratet und...
- ...ein Ehepartner ist in der Steuerklasse V oder VI
- ...ihr habt eine gemeinsame Lohnsteuerklasse IV mit Faktor
- ...ihr im selben Jahr geschieden worden seid und neu geheiratet habt
Ihr seid in Rente, ledig und...
- ...habt Einkünfte über den Grundfreibetrag (Stand 2021: 9.744 Euro)
Ihr seid in Rente, verheiratet und...
- ...habt Einkünfte über den Grundfreibetrag
Ihr seid Selbstständige und...
- ...somit immer verpflichtet eure Steuererklärung zu machen.