19.03.2019 | Verkehr & Mobilität Pflicht für Autofahrer amtlich! Zu diesen Fristen müsst ihr euren Führerschein tauschen
Bis spätestens 2033 müssen alte Führerscheine gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Um die die alten Lappen effektiv aus dem Verkehr zu ziehen, wurde in der deutschen Führerschein-Verordnung ein Stufenplan eingeführt. So sieht er aus.

Die Zahl ist enorm: In Deutschland sind geschätzt noch 43 Millionen alte Führerscheine in den Geldbeuteln und Brieftaschen. „Alt“ bedeutet, dass die Dokumente nicht den Vorstellungen der Europäischen Union entsprechen. Der ADAC geht davon aus, dass sich die Zahl auf rund 15 Millionen Papier- und weitere 28 Millionen Scheckkartenführerscheine verteilt.
Brüssel will die ausgestellten Führerscheine in der EU fälschungssicherer machen, mit modernen Sicherheitsstandards. Eine EU-Richtlinie sieht den Umtausch aller vor 2013 ausgegebenen Führerscheine vor. Die EU hat eine Deadline gesetzt, bis wann alle alten Dokumente verschwunden sein sollen: bis zum 19. Januar 2033.
Am Dienstag (19.03.) ist die neue Führerschein-Verordnung in Kraft getreten. Damit ist auch das Vorgehen des Bundes geregelt, wie der Umtausch der alten Führerscheine ablaufen soll. Die Politiker in Berlin wollen den Umtausch schon früher über die Bühne bekommen, als von Brüssel gewünscht. Dafür wurde ein Stufenplan entwickelt, den Bundesrat und Bundestag verabschiedet hatten.
Fristen: Wann muss wer seinen Führerschein tauschen
Der Umtauschplan des Verkehrsausschusses ist gestaffelt und hängt von zwei Kriterien ab:
- Geburtsjahr des Führerscheininhabers
- Ausstellungsdatum der Fahrlizenz
Die unterschiedlichen Fristen sollen dafür sorgen, dass die entsprechenden Behörden durch einen Ansturm nicht überlastet werden und sich der Andrang gleichmäßig verteilt. Vorgesehen ist, dass sich Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr zu orientieren haben. Führerscheinbesitzer, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten auf das Ausstellungsjahr achten.
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Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem der Umtausch erfolgen muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 und später | 19. Januar 2025 |
Der lebenslange Führerschein wird durch die neuen Dokumente jedenfalls Geschichte. Denn die nach dem Umtausch erhaltenen, neuen Führerscheine werden eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Danach wird ein neues Dokument fällig.
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Jahr der Ausstellung | Tag, bis zu dem der Umtausch erfolgen muss |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Das Verfallsdatum bei Führerscheinen und Erneuern im 15-Jahres-Takt ist umstritten. Allerdings gibt es auch Befürworter, die das neue Vorgehen für sinnvoll halten. Nach ihrer Einschätzung lassen sich ältere Führerscheine leichter fälschen. Neue Dokumente, in denen regelmäßig ein aktuelles Passfoto enthalten sein muss, würden das verhindern.
Im Jahr 2033 liegt der letztmögliche Zeitpunkt, seinen alten Führerschein in einen aktuellen EU-Führerschein zu tauschen. Wer das alte Dokument nicht umtauscht, müsste nach jetzigem Stand mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Wer im Ausland mit einem ungültigen EU-Führerschein erwischt wird, dürfte sich auf deutlich höhere Strafen einstellen müssen.