11.01.2022 | Deutschland Wer gilt aktuell in Bayern als geboostert?
In vielen Bereichen gilt im Freistaat aktuell die 2G-Plus-Regelung. Hier brauchen nur Geboosterte keinen negativen Test vorweisen. Doch wer gilt in Bayern alles als geboostert?

Wer in Bayern ins Kino, Fitnessstudio oder ins Schwimmbad gehen will, der braucht fast überall einen tagesaktuellen Schnelltest - es sei denn: man ist geboostert. Aber wann gilt man als geboostert? Wir haben für euch alle Möglichkeiten zusammengefasst.
Als geboostert gilt man, wenn man:
- eine Auffrischungsimpfung bekommen hat (dies ist der Fall bei: geimpft - geimpft - geimpft; und bei: genesen - geimpft - geimpft); der Booster-Status gilt in Bayern schon ab dem Tag der Auffrischungsimpfung
- vollständig geimpft ist, sich dann mit Corona infiziert hat und wieder genesen ist (geimpft - geimpft - genesen)
Sonderfall Johnson & Johnson
Um mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson als geboostert zu gelten, sind drei Impfdosen nötig. Obwohl man bisher nach der ersten Dosis mit J&J schon als vollständig geimpft galt, beruft sich der Freistaat auf das Bundesgesundheitsministerium und erteilt den Impfstatus geboostert nur nach der dritten Dosis.